Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fa. MOSELF

§ 1 Allgemeines

1.1. Für alle Verträge, Reparatur- und Dienstleistungen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. MOSELF. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


§ 2 Angebote, Leistungsumfang

2.1. Vertragsangebote unsererseits sind freibleibend.

2.2. Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Reparatur- und Dienstleistungen zustande. Der Vertrag wir gemäß der geltenden Preisliste oder des dazu zu Grunde liegenden Angebotes abgerechnet.

2.3. Für rechtliche Konsequenzen aus der Auftragsabgabe, entgangene Gewinne und/oder Folgeschäden kann die Fa. MOSELF nicht haftbar gemacht werden.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen sofort in bar oder per EC- oder Kreditkarte zu begleichen. Ausgenommen hiervon ist die Regelung der Überweisung; bei dieser muß die Zahlung nach spätestens 3 Werktagen erfolgen. Ob bar oder per Überweisung wird alleine von der Fa. MOSELF entschieden.

3.2. Bei Sonder- und Erstbestellungen wird die gesamte Rechnungs-/Angebotssumme sofort nach Auftragserteilung fällig (Vorkasse).

3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. MOSELF.

3.4. Angewiesene aussenstehende Beträge werden nach der 2.erfolglosen Mahnung einem Anwalt überstellt. Die Kosten hierfür hat der Kunde im vollem Umfang komplett zu tragen.

3.5. Geöffnete Ersatzteilverpackungen sind vom Umtausch und/oder Rückgabe ausgeschlossen.

3.6. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (€) zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer (MwSt.)

3.7. Bei Bezahlung mit Kreditkarte behalten wir uns einen Zuschlag von bis zu 2% zum Rechnungsbetrag vor.


§ 4 Daten

4.1. Alle Daten, die den Kunden betreffen, werden von der Fa. MOSELF archiviert. Weitergabe an Dritte erfolgt ausdrücklich nur nach Zusage des Kunden. Ausgenommen sind hiervon Weitergaben nach Verlangen durch übergeordnete Stellen (Gerichte, Polizei, Kripo).


§ 5 Haftung, Garantie/Gewährleistung

5.1. Für Störungen, die auf Kundeneingriffe beruhen, kann die Fa. MOSELF keine Haftung übernehmen. Das sind z.B.: Gewaltanwendungen, andere Nutzung als von der Sache vorgesehen, u.a.

5.2. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert (ohne MwSt.) beschränkt. Die Fa. MOSELF übernimmt keinerlei Haftung, die direkt oder indirekt durch die Ware, Hersteller und/oder Lieferanten verursacht werden. Wertsachen u.ä. sind vor Fahrzeugabgabe / vor Reparaturbeginn aus dem FZ zu nehmen, wir übernehmen hierfür keinerlei Haftung. Wir haften nicht für Unfälle, Wildunfälle (beispielsweise bei Probefahrten), Brand oder Explosion, Diebstahl, unbefugten Gebrauch oder mut- und böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen, Glasbruch, Kabelschäden durch Kurzschluß, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.

5.3. Angebote haben eine Preisgarantie, die auf max. 30 Tage nach Angebotsdatum beruht.

5.4. Für Maschinen u.ä. gelten die Herstellergarantien. Defekte Artikel werden zum Tausch/Umwandlung und/oder Reparatur zum Hersteller gesendet. Diese Versendung/Bearbeitung kann bis zu 6 Wochen andauern.

5.5. Defekte und/oder Schäden sind sofort, bei Fahrzeugabholung bzw. zu Reparaturende zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

5.6. Werden Defekte und/oder Schäden durch den Kunden und/oder Dritte behoben, ohne dass die Fa. MOSELF davor in Kenntnis gesetzt wird, so sind alle bis dato, daraus resultierenden und/oder folgenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche nichtig.

5.7. Werden Änderungen an der von der Fa. MOSELF gelieferten/reparierten Sache vorgenommen, so erlischt der Garantieanspruch und/oder die Gewährleistung. Ausnahmen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zusage von der Fa. MOSELF anerkannt.

5.8. Bei verdreckter Ware/Fahrzeugen/Maschinen behält sich die Fa.MOSELF vor, diese vor Einsendung zum Hersteller/vor Reparaturbeginn kostenpflichtig zu reinigen. Kosten hierfür werden separat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unvollständige Ware.

5.9. Verplombungen an Baugruppen unserer MOSELF-Trailer dürfen nicht beschädigt sein, ansonsten erlischt jegliche Garantie/Gewährleistung.


§ 6 Lieferung

6.1. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern, berechtigen nicht zum Rücktritt / nicht zur Kaufpreisminderung.

6.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungs-Benachrichtigung (telefonisch oder schriftlich) abzunehmen und zu bezahlen.


§ 7 Abnahme

7.1. Wird der Kaufgegenstand innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsbenachrichtigung (telefonisch oder schriftlich) nicht abgenommen, behält sich die Fa. MOSELF vor vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verkaufen. Eine evtl. geleistete Anzahlung wird hierbei einbehalten und muß nicht zurückbezahlt werden. Dies gilt auch für unsere „MOSELF-Trailer“.


§ 8 Erfüllugsort, Gerichtsstand, sonstiges

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs, oder seiner Bestandteile, lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (salvatorische Klausel). Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.

8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen ist Graben-Neudorf und Bruchsal (BW).


Alle Angaben ohne Gewähr.

Fa. MOSELF, Oktober 2013